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Faktenblatt zur technischen Abwicklung

Diese Hilfe richtet sich an Veranstalter. Haben Sie Tickets gekauft, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter, von dem Sie diese erworben haben.

Eintrittskarten.io · Stand: 3. August 2026

Dieses Dokument beschreibt, wie der Verkauf über Eintrittskarten.io tatsächlich abläuft. Es dient als Grundlage dafür, dass Ihre AGB und Ihre Datenschutzerklärung die Wirklichkeit zutreffend beschreiben.

Die Angaben sind bewusst nüchtern und vollständig gehalten, damit sie sich unmittelbar verwenden lassen – beim Schreiben Ihrer Texte, bei der Prüfung durch eine Kanzlei oder bei der Beantwortung von Kundenanfragen.

Keine Rechtsberatung. Dieses Faktenblatt beschreibt technische Gegebenheiten unserer Plattform. Es ist keine rechtliche Beratung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ob und wie Sie diese Angaben in Ihren Rechtstexten abbilden, entscheiden Sie; für Ihre Geschäftsbedingungen und Ihre Datenschutzerklärung sind allein Sie verantwortlich.

Hinweis zur Nutzung von KI-Werkzeugen. Wenn Sie Ihre Rechtstexte mit einem Sprachmodell erstellen oder überarbeiten lassen, geben Sie dieses Faktenblatt mit. Sprachmodelle kennen die technischen Gegebenheiten unserer Plattform nicht und ergänzen sonst plausibel klingende, aber falsche Angaben – etwa zur Rücksendung von Tickets, zu automatischen Erstattungen oder zu Kundenkonten. Beachten Sie zugleich: Von einem Sprachmodell erzeugte Rechtstexte sind nicht geprüft. Sie bleiben für Ihre AGB verantwortlich und sollten das Ergebnis vor Veröffentlichung anwaltlich prüfen lassen.


1. Vertragsverhältnisse

Der Kaufvertrag kommt ausschließlich zwischen Ihnen als Veranstalter und der Kundin oder dem Kunden zustande. Eintrittskarten.io ist nicht Vertragspartner, nicht Vertreter und nicht Kommissionär, sondern stellt ausschließlich die technische Infrastruktur bereit.

Sie sind in allen Fällen Zahlungsempfänger. Eintrittskarten.io vereinnahmt zu keinem Zeitpunkt Kaufpreise oder Gebührenanteile aus Kundenzahlungen.

Anfragen von Kundinnen und Kunden beantworten Sie. Eintrittskarten.io leistet Support ausschließlich gegenüber Veranstaltern und wendet sich nicht an Endkundinnen und Endkunden. Ihre Geschäftsbedingungen sollten deshalb eine Kontaktmöglichkeit bei Ihnen nennen.

2. Bestellablauf und Vertragsschluss

Der Bestellablauf ist für alle Shops einheitlich vorgegeben und kann nicht angepasst werden.

  1. Die Kundin oder der Kunde legt Produkte in den Warenkorb und kann Eingaben über Korrekturhilfen ändern.
  2. Bei Stripe und PayPal wird die Zahlung autorisiert; anschließend erfolgt die Rückleitung in den Shop.
  3. Mit dem Klick auf „Zahlungspflichtig bestellen" wird die Bestellung abgegeben.
  4. Der Einzug erfolgt über die Schnittstelle des Zahlungsdienstleisters.
  5. Das Ticket wird unmittelbar im Browser zum Abruf angezeigt und zusätzlich per E-Mail versandt.

Der Vertragsschluss ist damit an die Bereitstellung der Tickets geknüpft – im Browser, spätestens mit der E-Mail. Bei Vorkasse-Überweisung tritt an diese Stelle die Zahlungsaufforderung.

Es gibt kein Kundenkonto. Alle Bestellungen erfolgen als Gastbestellung.

Die Vertragssprache ist ausschließlich Deutsch.

Auf die Geschäftsbedingungen wird unmittelbar an der Schaltfläche „Jetzt zahlungspflichtig bestellen" hingewiesen; genannt werden dort sowohl Ihre Geschäftsbedingungen als auch die der Plattform.

Der Vertragstext wird nicht dauerhaft im System gespeichert. Ihre Geschäftsbedingungen werden der Kundin oder dem Kunden mit der Bestellbestätigung im Volltext per E-Mail übersandt und sind damit auf einem dauerhaften Datenträger verfügbar.

Eine Begrenzung der Bestellmenge ist nicht vorgesehen.

Ausgewählte Plätze werden für 30 Minuten im Warenkorb reserviert. Nach Ablauf dieser Frist werden sie wieder freigegeben. Eine Reservierung ohne Bestellung, etwa zur späteren Zahlung an der Abendkasse, ist nicht vorgesehen.

3. Zahlungsarten

Verfügbar sind Stripe mit den dort aktivierbaren Zahlungsarten, etwa Kartenzahlung, Wallet-Verfahren und Bezahldiensten, ferner PayPal, SEPA-Lastschrift, Vorkasse-Überweisung, Rechnungskauf, die Zahlung mit einem Wertgutschein sowie die Umbuchung einer früheren Bestellung. Sie entscheiden, welche Arten in Ihrem Shop freigeschaltet sind, und können dies jederzeit ändern. Weitere Zahlungsarten implementieren wir auf Beauftragung.

Jede Zahlungsart lässt sich getrennt für den Webshop und für das Backoffice aktivieren, jeweils mit einer eigenen Gebühr. Stripe und PayPal stehen ausschließlich im Webshop zur Verfügung.

Für jede Zahlungs- und Lieferart lässt sich außerdem einstellen, ab wie vielen Werktagen vor der Veranstaltung sie angeboten und wie viele Werktage vorher sie wieder ausgeblendet wird.

Stripe ist über Stripe Connect mit Direct Charges angebunden. Sie unterhalten ein eigenes Stripe-Konto; die Zahlung wird unmittelbar diesem Konto gutgeschrieben.

In den Shop-Einstellungen legen Sie fest, ob Stripe nur für Kartenzahlung genutzt wird oder für sämtliche von Stripe angebotenen Zahlungsarten.

Im zweiten Fall entscheidet Stripe anhand Ihres Kontos, für welche Verfahren Sie qualifiziert sind. Welche der freigegebenen Verfahren tatsächlich angeboten werden, wählen Sie in der Oberfläche von Stripe aus, nicht bei Eintrittskarten.io. In Betracht kommen je nach Freigabe etwa Wallet-Verfahren wie Apple Pay, Google Pay und Samsung Pay, Bezahldienste wie Klarna, Wero oder Revolut Pay sowie die SEPA-Lastschrift.

PayPal setzt ein eigenes PayPal-Geschäftskonto auf Ihrer Seite voraus.

SEPA-Lastschrift über die Plattform: Das Mandat wird je Bestellung erteilt und berechtigt zu einem einmaligen Einzug. Wir speichern Kontoinhaber, IBAN, gegebenenfalls BIC, Mandatsreferenz sowie Datum und Ort der Mandatserteilung und erzeugen daraus eine SEPA-XML-Sammellastschriftdatei (pain.008). Je Mandat kann genau ein Export erzeugt werden; dieser ist beliebig oft herunterladbar. Die Einreichung bei der Bank erfolgt durch Sie unter Ihrer Gläubiger-Identifikationsnummer.

SEPA-Lastschrift über Stripe: Alternativ können Sie die Lastschrift in Ihrem Stripe-Konto aktivieren. Mandat und Bankverbindung liegen dann bei Stripe; wir erzeugen keine Lastschriftdatei und speichern keine Bankverbindungsdaten. Es gilt der Ablauf wie bei den übrigen Stripe-Zahlungsarten.

Vorkasse-Überweisung: Tickets werden erst nach Zahlungseingang bereitgestellt.

Rechnungskauf: Tickets werden sofort bereitgestellt, die Zahlung erfolgt danach.

Zahlung mit Wertgutschein: Ein zuvor erworbener Wertgutschein kann als Zahlungsmittel eingesetzt werden. Maßgeblich sind Gutscheincode und Ablaufdatum.

Umbuchung: Die Kundin oder der Kunde gibt eine frühere Bestellnummer an; die Umbuchung wird vom Veranstalter freigegeben. Für diese Zahlungsart gibt es einen eigenen Einstellungsblock.

4. Tickets und Versand

Tickets tragen einen 2D-Code, der beim Einlass elektronisch geprüft wird. Ein Code berechtigt zum einmaligen Einlass.

Tickets können systemseitig entwertet werden. Eine Rücksendung ist technisch nicht erforderlich und bei elektronischen Tickets gegenstandslos.

Sie können beliebige Hinweistexte auf dem Ticket ausgeben lassen. Wir empfehlen, dort auf Ihre Geschäftsbedingungen und Ihre Hausordnung zu verweisen, damit auch Personen, die das Ticket nicht selbst gekauft haben, davon Kenntnis nehmen können.

Beim postalischen Versand haben Sie die Wahl: Entweder versenden Sie selbst, dann bestimmen Sie das Liefergebiet. Oder wir beauftragen in Ihrem Namen die A&O Fischer GmbH & Co. KG mit Druck und Versand; in diesem Fall ist der Versand innerhalb Deutschlands sowie in die EU und den EWR möglich. Versendet werden ausschließlich Eintrittskarten und Wertgutscheine.

Wird über uns versendet, erhält die A&O Fischer GmbH & Co. KG die für die Zustellung erforderlichen Daten, insbesondere Name und Lieferanschrift. Sie ist insoweit als Unterauftragnehmerin in unsere Auftragsverarbeitung eingebunden. Die Beförderung übernehmen DHL Group, Deutsche Post AG und Tochtergesellschaften sowie gegebenenfalls Postgesellschaften der Zustellländer; Postdienstleister handeln dabei als eigene Verantwortliche und nicht als Auftragsverarbeiter.

Eintrittskarten.io versendet nicht selbst. Gegenüber Ihren Kundinnen und Kunden bleiben Sie in jedem Fall für die Lieferung verantwortlich.

5. Vor-Ort-Verkauf, Aushang und Hausordnung

Der Verkauf an der Abendkasse und an Vorverkaufsstellen wird über die Plattform abgebildet und fließt in dieselbe Kontingentverwaltung ein.

Rechtlich handelt es sich dabei nicht um Fernabsatzverträge. Die fernabsatzrechtlichen Regelungen Ihrer Geschäftsbedingungen, insbesondere zum Widerrufsrecht, greifen dort nicht. Damit Ihre übrigen Bedingungen auch beim Vor-Ort-Verkauf gelten, müssen sie nach § 305 Abs. 2 BGB einbezogen werden.

Hängen Sie deshalb Ihre Geschäftsbedingungen und Ihre Hausordnung am Veranstaltungsort deutlich sichtbar aus, an der Kasse und im Eingangsbereich. Das ist aus zwei Gründen erforderlich: Beim Verkauf vor Ort werden die Bedingungen nur so wirksam einbezogen. Und Ihre Geschäftsbedingungen binden ohnehin nur die Person, die das Ticket gekauft hat – Begleitungen und beschenkte Dritte sind nicht Vertragspartner. Ihnen gegenüber wirken Regelungen zum Verhalten im Haus, zu Bild- und Tonaufnahmen oder zum Einlass allein über das Hausrecht, und dafür müssen sie vor dem Betreten erkennbar sein.

Ergänzend empfiehlt sich ein Hinweis auf dem Ticket selbst (siehe Ziffer 4).

6. Preise, Gebühren und Belege

Gebühren werden im Warenkorb als eigene Positionen ausgewiesen, nicht in den Ticketpreis eingerechnet. Unterhalb des Warenkorbs steht der Hinweis „zzgl. Versandkosten und Gebühren" mit einem Verweis auf eine gesonderte Gebührenseite.

Eine Vorverkaufsgebühr je Ticket gibt es im Webshop nicht. Sie fällt nur beim Verkauf über eine Vorverkaufsstelle an; diese legt dafür einen prozentualen Satz fest.

Sie als Veranstalter können je Bestellung eine Gebühr für die gewählte Lieferart und eine Gebühr für die gewählte Zahlungsart festlegen. Beide werden getrennt ausgewiesen. Die Gebühr je Zahlungsart lässt sich für Webshop und Backoffice unterschiedlich einstellen.

Für Wertgutscheine können Sie eine Servicegebühr je Gutschein festlegen. Sie wird getrennt von den Gebühren für Liefer- und Zahlungsarten berechnet.

Sämtliche gegenüber der Kundin oder dem Kunden ausgewiesenen Gebühren legen Sie beziehungsweise die Vorverkaufsstelle fest. Eintrittskarten.io erhebt keine eigenen Gebühren gegenüber Ticketkäuferinnen und Ticketkäufern; unsere Vergütung rechnen wir ausschließlich mit Ihnen ab.

Alle Preise und Gebühren werden vor Abschluss der Bestellung angezeigt.

Eine Bestellbestätigung erhält die Kundin oder der Kunde immer. Zusätzlich können Sie in den Shop-Einstellungen die Ausstellung einer Rechnung aktivieren.

7. Ticketpersonalisierung

Sie können Felder zur Personalisierung frei anlegen. Die erfassten Angaben lassen sich nachträglich durch Sie ändern; Kundinnen und Kunden können sie nicht selbst bearbeiten.

Eine Namensänderung ist damit auf Anfrage möglich. Dies ist relevant, wenn Ihre AGB die Weitergabe von Tickets regeln.

8. Nachrichten an Käuferinnen und Käufer

Versandt werden ausschließlich transaktionsbezogene Nachrichten: Bestellbestätigungen, Zahlungshinweise, Tickets und Gutscheincodes, Versandbenachrichtigungen.

Darüber hinaus können Sie Nachrichten an alle Käuferinnen und Käufer einer Veranstaltung senden, etwa bei Absage oder Verlegung. Diese Nachrichten sind auf den Anlass bezogen.

Eine Newsletter- oder Marketingfunktion gibt es nicht. Werbliche Nachrichten setzen eine Einwilligung nach § 7 UWG voraus, für die die Plattform keine Verwaltung bereitstellt.

Sie können in den Shop-Einstellungen ein Postfach hinterlegen, das eine Kopie sämtlicher versandter Nachrichten erhält. Damit verfügen Sie über einen eigenen Nachweis der ausgelieferten Bestellbestätigungen einschließlich der jeweils übermittelten Geschäftsbedingungen. Für dieses Postfach und die darin enthaltenen personenbezogenen Daten sind Sie verantwortlich.

9. Wertgutscheine

Gutscheine können digital bereitgestellt oder gedruckt ausgegeben werden. Zur Einlösung sind der Gutscheincode und das auf dem Gutschein angegebene Ablaufdatum erforderlich. Die Gültigkeitsdauer legen Sie in den Shop-Einstellungen fest; sie wird taggenau ab dem Kaufdatum berechnet. Teileinlösung ist möglich, das Restguthaben bleibt bestehen.

10. Widerrufsfunktion

Werden Wertgutscheine oder andere nicht terminbezogene Leistungen verkauft, blendet die Plattform die gesetzlich vorgeschriebene Widerrufsfunktion nach § 356a BGB automatisch ein. Sie müssen hierfür nichts einrichten.

Das Verfahren ist zweistufig ausgestaltet. Der Zugang der Widerrufserklärung wird automatisch mit Zeitstempel bestätigt. Die Bearbeitung des Widerrufs und die Erstattung obliegen Ihnen.

11. Barrierefreiheit

Die Shop-Oberfläche ist für alle Shops einheitlich barrierefrei gestaltet. Die Barrierefreiheitserklärung wird von Eintrittskarten.io bereitgestellt und verantwortet.

12. Datenschutz

Für die im Bestellvorgang erhobenen Daten sind Sie datenschutzrechtlich verantwortlich. Eintrittskarten.io handelt weisungsgebunden als Auftragsverarbeiterin nach Art. 28 DSGVO.

Die Löschung von Veranstaltungen und der damit verbundenen Bestelldaten nehmen Sie selbst vor. Eine automatische Löschung gibt es hierfür nicht; die Einhaltung der Speicherbegrenzung liegt bei Ihnen.

Ausgenommen sind Bankverbindungs- und Mandatsdaten aus SEPA-Lastschriften: Sie werden 14 Monate nach Erstellung der Lastschriftdatei automatisch gelöscht.

Basisfelder wie Name und E-Mail-Adresse sind systemseitig vorgegeben. Felder zur Ticketpersonalisierung legen Sie frei an.

Zur Abrechnung unserer eigenen Leistungen ermitteln wir Mengen und Summen je Shop, etwa die Zahl der Bestellungen und der verkauften Tickets. Diese Auswertung erfolgt ohne Personenbezug. Unsere Rechnungen an Sie weisen ausschließlich solche Mengenangaben aus, etwa „100 erzeugte Tickets für Veranstaltungen im April 2027" oder „10 erzeugte Gutscheine im April 2027".

13. Was die Plattform nicht leistet

Diese Aufzählung dient dazu, unzutreffende Annahmen auszuschließen.

  • Keine Kundenkonten. Es gibt keine Registrierung, keine Anmeldung und keinen Kundenbereich.
  • Keine automatischen Erstattungen. Rückzahlungen lösen Sie manuell bei Ihrem Zahlungsdienstleister aus, auch nach einer Stornierung im System.
  • Keine automatische Löschung von Bestelldaten. Ausgenommen sind die genannten Lastschriftdaten.
  • Keine Bonitäts- oder Betrugsprüfung durch die Plattform. Solche Prüfungen nehmen allein die Zahlungsdienstleister in eigener Verantwortung vor.
  • Keine automatisierte Ablehnung von Bestellungen.
  • Keine Vereinnahmung von Zahlungen. Auch keine anteilige Gebührenentnahme aus Kundenzahlungen.
  • Keine eigenen Gebühren gegenüber Ticketkäufern. Sämtliche im Bestellvorgang ausgewiesenen Gebühren stammen vom Veranstalter oder von der Vorverkaufsstelle.
  • Keine Prüfung Ihrer Inhalte. Veranstaltungstexte, Bilder, Preise und Rechtstexte stellen Sie ohne Vorabkontrolle ein und ändern sie jederzeit.
  • Keine Reservierung ohne Bestellung. Ein Anspruch auf bestimmte Plätze entsteht erst im Bestellvorgang; die Warenkorbreservierung endet nach 30 Minuten.
  • Kein Support gegenüber Endkundinnen und Endkunden. Eintrittskarten.io betreut ausschließlich Veranstalter.
  • Kein Weiterverkaufsmarkt. Es gibt keine Funktion zur Übertragung oder zum Weiterverkauf von Tickets.
  • Keine Newsletter- oder Marketingfunktion. Es gibt keine Einwilligungsverwaltung für werbliche Nachrichten.
  • Keine shopübergreifende Auswertung personenbezogener Daten. Für die Abrechnung ausgewertet werden ausschließlich Mengen und Summen ohne Personenbezug.
  • Keine Begrenzung der Bestellmenge.
  • Keine dauerhafte Speicherung des Vertragstexts im System. Die Übermittlung erfolgt per E-Mail; auf Wunsch erhalten Sie jede Nachricht in Kopie in einem von Ihnen benannten Postfach.
  • Keine Mehrsprachigkeit. Vertrags- und Oberflächensprache ist Deutsch.

14. Rechtliche Bezugspunkte

Zur Vermeidung häufiger Fehler in Rechtstexten:

Der Ausschluss des Widerrufsrechts bei terminbezogenen Freizeitveranstaltungen folgt aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB.

Für Wertgutscheine und für Waren ohne Terminbezug besteht das Widerrufsrecht uneingeschränkt.

Die Pflicht zur elektronischen Widerrufsfunktion folgt aus § 356a BGB und gilt seit dem 19. Juni 2026.

Ein Verweis auf die Online-Streitbeilegungsplattform der Europäischen Kommission ist nicht mehr zulässig; die Plattform wurde zum 20. Juli 2025 eingestellt.


Fragen zu diesem Faktenblatt beantworten wir unter office@eintrittskarten.io.