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Wann muss ich Käufern ein Widerrufsrecht einräumen?

Diese Hilfe richtet sich an Veranstalter. Haben Sie Tickets gekauft, wenden Sie sich bitte an den Veranstalter, von dem Sie diese erworben haben.

Keine Rechtsberatung. Diese Seite beschreibt die Rechtslage in Grundzügen und was die Plattform davon selbst übernimmt. Sie ist keine rechtliche Beratung und ersetzt keine Prüfung im Einzelfall. Ob Ihr Angebot terminbezogen ist, beurteilen Sie; für Ihre Geschäftsbedingungen sind allein Sie verantwortlich.

Das hängt davon ab, was verkauft wird und auf welchem Weg.

Verkauf Widerrufsrecht
Tickets für eine Veranstaltung mit festem Termin, im Ticketshop nein
Wertgutscheine, im Ticketshop ja, vierzehn Tage
Verkauf vor Ort, etwa an der Abendkasse oder in einer Vorverkaufsstelle nein

Terminbezogene Veranstaltungen

Für Tickets zu Veranstaltungen, die für einen bestimmten Termin oder Zeitraum vorgesehen sind, besteht kein Widerrufsrecht. Das folgt aus § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB, der Dienstleistungen im Zusammenhang mit Freizeitbetätigungen davon ausnimmt.

Ihr Ticketshop weist auf der Seite „Widerrufsrecht“ darauf hin. Dieser Text wird von der Plattform bereitgestellt; Sie müssen dafür nichts einrichten.

Wertgutscheine

Wertgutscheine sind nicht an einen Termin gebunden. Für sie gilt das Widerrufsrecht uneingeschränkt: vierzehn Tage ab Erhalt, ohne Angabe von Gründen. Dasselbe gilt für andere Angebote ohne Terminbezug.

Sobald Ihr Shop Wertgutscheine anbietet oder verkauft hat, ergänzt die Plattform die Seite „Widerrufsrecht“ um einen entsprechenden Abschnitt samt der Folgen des Widerrufs und verlinkt ein Muster-Widerrufsformular.

Verkauf vor Ort

Der Verkauf an der Abendkasse und in Vorverkaufsstellen ist kein Fernabsatzvertrag. Die fernabsatzrechtlichen Regelungen Ihrer Geschäftsbedingungen, insbesondere zum Widerrufsrecht, greifen dort nicht.

Damit Ihre übrigen Bedingungen auch beim Verkauf vor Ort gelten, müssen sie nach § 305 Abs. 2 BGB einbezogen werden. Hängen Sie sie deshalb an der Kasse und im Eingangsbereich deutlich sichtbar aus.

Die Widerrufsfunktion im Ticketshop

Verkauft Ihr Shop Wertgutscheine, blendet die Plattform zusätzlich die gesetzlich vorgeschriebene elektronische Widerrufsfunktion nach § 356a BGB ein: eine Schaltfläche „Vertrag widerrufen“ im Fußbereich des Ticketshops. Sie müssen dafür nichts einrichten.

Wie die Seite aussieht und was sie verlangt, steht unter Vertrag widerrufen. Das Verfahren läuft in zwei Stufen:

  1. Die Kundin oder der Kunde gibt Name, E-Mail-Adresse und die Bezeichnung des Vertrags an und bestätigt den Widerruf. Der Zugang wird automatisch mit Zeitstempel per E-Mail bestätigt.
  2. Die Erklärung geht an die von Ihnen hinterlegte E-Mail-Adresse für Widerrufe. Bearbeitung und Erstattung nehmen Sie vor.

Hinterlegen Sie dafür unter Einstellungen → Webshop die Felder „E-Mail-Adresse für Widerrufe“ und „Kontakt für Widerrufe“. Der Kontakt wird auf der Widerrufsseite als Anschrift genannt, an die ein Widerruf zu richten ist. Ist er leer, wird die allgemeine Kontaktangabe verwendet.

Welche Themen Ihre eigenen Geschäftsbedingungen abdecken müssen und wie sich die Zuständigkeiten zwischen Ihnen und der Plattform verteilen, ist unter Geschäftsbedingungen und Datenschutz beschrieben.